Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.07.1991 - 20 W 25/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233
Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung des Vergleichswiderrufs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versäumnis einer im Prozeßvergelich vereinbarten Widerrufsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Vertraglich vereinbarte Frist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 233
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 121
- VersR 1992, 983
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1973 - VII ZR 56/73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1991 - 20 W 25/91
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. LM BGB § 130 Nr. 2 = VersR 55, 170 BGHZ 61, 394 = VersR 1974, 363 = NJW 74, 107 VersR 1980, 258 = NJW 80, 1752) ist eine analoge Anwendung des § 233 Abs. 1 ZPO auch für den Fall, daß die Partei die Frist zum Widerruf des Vergleichs durch Erklärung gegenüber dem Prozeßgericht infolge eines unabwendbaren Zufalls versäumt hat, nicht statthaft. - BGH, 16.11.1979 - I ZR 3/78
Anforderung an die Form bei einem Vergleichswiderruf - Anforderungen an …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1991 - 20 W 25/91
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. LM BGB § 130 Nr. 2 = VersR 55, 170 BGHZ 61, 394 = VersR 1974, 363 = NJW 74, 107 VersR 1980, 258 = NJW 80, 1752) ist eine analoge Anwendung des § 233 Abs. 1 ZPO auch für den Fall, daß die Partei die Frist zum Widerruf des Vergleichs durch Erklärung gegenüber dem Prozeßgericht infolge eines unabwendbaren Zufalls versäumt hat, nicht statthaft.