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   OLG Hamm, 09.07.1991 - 20 W 25/91   

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https://dejure.org/1991,5541
OLG Hamm, 09.07.1991 - 20 W 25/91 (https://dejure.org/1991,5541)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.1991 - 20 W 25/91 (https://dejure.org/1991,5541)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - 20 W 25/91 (https://dejure.org/1991,5541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung des Vergleichswiderrufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versäumnis einer im Prozeßvergelich vereinbarten Widerrufsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Vertraglich vereinbarte Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 233

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 121
  • VersR 1992, 983
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 56/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1991 - 20 W 25/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. LM BGB § 130 Nr. 2 = VersR 55, 170 BGHZ 61, 394 = VersR 1974, 363 = NJW 74, 107 VersR 1980, 258 = NJW 80, 1752) ist eine analoge Anwendung des § 233 Abs. 1 ZPO auch für den Fall, daß die Partei die Frist zum Widerruf des Vergleichs durch Erklärung gegenüber dem Prozeßgericht infolge eines unabwendbaren Zufalls versäumt hat, nicht statthaft.
  • BGH, 16.11.1979 - I ZR 3/78

    Anforderung an die Form bei einem Vergleichswiderruf - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1991 - 20 W 25/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. LM BGB § 130 Nr. 2 = VersR 55, 170 BGHZ 61, 394 = VersR 1974, 363 = NJW 74, 107 VersR 1980, 258 = NJW 80, 1752) ist eine analoge Anwendung des § 233 Abs. 1 ZPO auch für den Fall, daß die Partei die Frist zum Widerruf des Vergleichs durch Erklärung gegenüber dem Prozeßgericht infolge eines unabwendbaren Zufalls versäumt hat, nicht statthaft.
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